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Briefmarke Otto Wagner


Briefmarke Heritage Alert
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Das Buch

 Steinhof aktuell 11/13
 Steinhof aktuell 8/13
 Steinhof aktuell 7/13
 Steinhof Flyer 6/13
 Steinhof aktuell 2/13
 Steinhof aktuell 10/12
 Flugblatt 24.10.2012
 Steinhof aktuell 7/12
 Flugblatt 7.3.2012
 Flugblatt 19.11.2011
 Flugblatt 28.9.2011
 Flugblatt 24.9.2011

 "R.I.P. Mix"
 Das "Stahof-Liad"

Bürgerversammlung 28.9.11
der reale Videobeitrag
von Wien-konkret

Für all jene, die beim Rundgang am 21.9.11 nicht dabei waren: Wien-konkret

Buchpräsentation: “Die Stadt außerhalb”

Die Stadt außerhalbAm 16. Juni 2015 wurde das Buch “Die Stadt außerhalb” (Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien) von Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber präsentiert.
In dem mehr als 367 Seiten starken Buch wurden zum Teil bisher unveröffentlichte Pläne, Skizzen und Fotos des Otto-Wagner-Spitals veröffentlicht. Sie bezeugen den kulturhistorisch unverzichtbaren Wert dieser Anlage für nachkommende Generationen, welcher aber leider aus parteipolitischen Gründen von der rot-grünen Wiener Stadtregierung nicht als solcher anerkannt wird und durch die geplante Wohnverbauung unwiederbringlich verloren gehen würde.
Zum Zeichen der Unterstützung für die Bemühungen des Vereins “Initiative Steinhof” zum Erhalt dieses Areals, wurde von den Autorinnen ein Buch persönlich gewidmet.

Retten wir die Jugendstilanlage am Steinhof

Michelkatalog 1/2013Ein redaktioneller Eintrag im Michel-Kultkatalog soll alle Markensammler auf die drohende Zerstörung des Jugendstilensembles Otto Wagner am Steinhof im Wien aufmerksam machen.

Wie auch in bisher erschienen Briefmarkenzeitschriften wird auf die Sonderbriefmarkenserie "Retten wir die Jugendstilanlage OTTO-WAGNER AM STEINHOF" aufmerksam gemacht. Die Serie besteht aus sechs verschiedenen Steinhof-Motiven unterschiedlicher Künstler und beinhaltet auch zusätzliche Informationen über die drohende Zerstörung durch die Stadt Wien.
Im Verkaufspreis von € 20,- ist auch eine Spende von € 6,20 pro Set, die für die Aktivitäten der Initiative enthalten. Dieser Anteil wird für Druckkosten, Stellungnahmen, Aktionen sowie für die notwendige Erstellung von Studien udgl. verwendet.
Bestellungen per Mail an initiative@steinhof-erhalten.at. Dem Briefmarkenset wird ein Erlagschein beigelegt.

Vergleichs- und Machbarkeitsstudie

ZusammenfassungErgebnisse der Vergleichs- und Machbarkeitsstudie
Als Download das Ergebniss der Vergleichs- und Machbarkeitsstudie zum Otto-Wagner-Spital "Am Steinhof" mit der Jugendstil-Kirche "Hl. Leopold" als potentielle UNESCO-Welterbestätte.

Ergebnis: Das Otto-Wagner-Spital mit der Jugendstil-Kirche "Hl. Leopold" ist ein einzigartiges Kulturgut von außergewöhnlichem universellem Wert, wie es die Richtlinien der UNESCO von einer Welterbestätten gemäß internationalem "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" erwarten.

Varianten einer Eintragung in die UNESCO Welterbe-Liste

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Kultur-und/oder Naturgut von außergewöhnlichem universellem Welt als potentielle Welterbestätte zu nominieren und in die UNESCO-Welterbe-Liste eintragen zu lassen.

Nominierung als eigene Welterbestätte
Wie das Schloss Schönbrunn samt seiner Parkanlagen könnte auch das Otto-Wagner-Spital mit der Jugendstil-Kirche “Hl. Leopold” als eigene UNESCO-Welterbestätte nominiert werden. Dies würde auch den anderen Welterbe-Spitälern entsprechen (Hospital de la Santa Creu i Sant Pau in Spanien, Cabañas-Hospiz von Guadalajara in Mexiko) und eine Gleichrangigkeit mit diesen signalisieren. Auch wäre Österreich als Kulturnation dann mit einem weiteren Kulturdenkmal weltweiter Bedeutung in der UNESCO-Welterbe-Liste vertreten.
Dann hätte die Stadt Wien (innerösterreichisch betrachtet) bereits drei Welterbestätten, was möglicherweise Eifersucht bei den anderen österreichischen Bundesländern herbeirufen könnte, insbesondere bei jenen, die noch keine einzige Welterbestätte vorweisen können.

Nominierung in Form der Ergänzung einer bestehenden Welterbestätte
Um diesem Argument den Wind aus den Segeln zu nehmen, könnte die Stadt Wien eine Ergänzung ihrer bereits bestehenden UNESCO-Welterbestätte “Historisches Zentrum der Stadt Wien” beantragen. Diese Vorgangsweise hat zum Beispiel auch die Stadt Graz gewählt, als sie die Welterbestätte “Altstadt von Graz” im Jahr 2010 um das Schloss Eggenberg erweitern ließ. Eine ähnliche Vorgangsweise lässt sich bereits bei vielen Welterbestätten weltweit beobachten.
Da die Anstaltskirche “HI. Leopold” sowohl als Sakralbau als auch als Jugendstilbau ein einzigartiges Kulturdenkmal darstellt, würde sie für sich allein schon eine Welterbestätte von außergewöhnlichem universellem Welt repräsentieren. Doch nachdem die Stadt Wien eine “Hochburg des Jugendstils” darstellt, in der viele Jugendstil-Künstler gewerkt und gewirkt haben, würde sich eine Erweiterung des “Historischen Zentrums der Stadt Wien”, in der sich eine Reihe von hervorragenden Jugendstil-Bauten befinden, geradezu anbieten. Man könnte sogar soweit gehen, dass eine Präsentation der Jugendstil- und Welterbe-Stadt Wien ohne Otto-Wagner-Kirche “Am Steinhof” als absolut unvollständig zu apostrophieren wäre.

“Bitte kümmern Sie sich”

DIE ZEIT Ein Interview der Zeitschrift DIE ZEIT(Nr.16 vom 12.4.2012) mit der Leiterin der Abteilung für Innere Organisation im Welterbezentrum am Sitz der UNESCO in Paris.

Das Welterbe

Auszüge aus der Schriftenreihe "Segmente" (Ed. Hölzel) aus der Reihe Wirtschafts- und sozialgeographische Themenhefte mit dem Thema: Das Welterbe (Autor: DI Christian Schuhböck - ALLIANCE FOR NATURE®)

Bestellung der Zeitschrift bitte direkt an den Verlag Tel.: (01) 615 46 70-40
Web: www.hoelzel.at

Weltkulturerbe-Emblem Welterbestätten Österreich Das Karo des Welterbe-Emblems symbolisiert das Kulturerbe, der Kreis das Naturerbe. Das Kulturerbe ist mit dem Naturerbe untrennbar miteinander verbunden. Der Kreis deutet auch auf den Schutzcharakter der Welterbe-Konvention.

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbe-Konvention) Verabschiedet von der 17. UNESCO-Generalkonferenz, Paris, Oktober/November 1972
Denkmalschutzgesetz aus dem Jahre 1923 in der Fassung von 1999
Verordnung gem. § 16 Abs. 3 DMSG

Die Welterbe-Konvention

Der Anlass
Auf jedem Kontinent der Erde befinden sich einzigartige Naturlandschaften mit der entsprechenden Pflanzen-und Tierwelt, sei es das Hochgebirge der nord-und südamerikanischen Kordilleren sowie des asiatischen Himalajas, sei es der tropische Regenwald Amazoniens, des Kongo-Beckens und Indonesiens oder seien es die Wüsten und Steppen Afrikas, Arabiens und Australiens.
Überall hat auch der Mensch seine religiösen und kulturellen Spuren in Form von prachtvollen Baudenkmälern und Kulturlandschaften hinterlassen. Gemeinsam bilden diese Natur-und Kulturgüter ein Erbe aller Völker, das immer mehr Gefahr läuft, verloren zu gehen. Denn Industrialisierung, Boden-, Luftund Wasserverschmutzung, Verkehrszuwachs und Massentourismus verursachen einen rapid wachsenden Verlust von Naturlandschaften und das Aussterben von Tier-und Pflanzenarten. Das stete Wachstum der Bevölkerung und deren Ansprüche, die Landschaftszersiedelung und Urbanisierung sowie die wirtschaftlich-technische Dynamik der Gesellschaft führen zunehmend zum Untergang traditioneller Lebensformen und zur Zerstörung kultureller Werte.

Das Übereinkommen und sein Ziel
Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, beschloss die Generalversammlung der UNESCO im November 1972 die "Konvention zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt" (kurz: Welterbe-Konvention). Sie hat zum Ziel, weltweit Landschaften von hervorragender Schönheit und Vielfalt sowie die Zeugnisse vergangener und die Schätze bestehender Kulturen vor dem Verfall oder der Zerstörung zu schützen und als Welterbe der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten. Das Übereinkommen trat 1975 in Kraft. Über 180 Staaten haben bisher die Welterbe-Konvention unterzeichnet, womit es das bedeutendste Übereinkommen ist, das jemals von der Völkergemeinschaft zur Erhaltung und zum Schutz ihres natürlichen und kulturellen Erbes beschlossen wurde.

Das Welterbe-Komitee
Tritt ein Staat der Welterbe-Konvention bei, kann er besondere Natur und Kulturgüter innerhalb seiner Landesgrenzen für die Aufnahme in die "Liste des Erbes der Welt" (Welterbe-Liste) vorschlagen. Diese Natur und Kulturdenkmäler müssen von "außergewöhnlichem universellem" Wert sein. Das "Komitee für das Erbe der Welt" (Welterbe-Komitee), das sich aus Experten aus 21 Mitgliedsstaaten zusammensetzt, entscheidet darüber, welche Naturlandschaften und Kulturdenkmäler zu Welterbestätten erklärt und in die Welterbe-Liste aufgenommen werden. Beraten wird das Welterbe-Komitee von verschiedenen Organisationen, wie z.B. der IUCN, ICOMOS und ICCROM.

Kriterien für die Beurteilung des außergewöhnlichen universellen Wertes

Das Welterbe-Zentrum

Dem Welterbe-Komitee steht ein Sekretariat zur Seite, das vom Generaldirektor der UNESCO bestellt wird. Die Aufgaben des Sekretariats werden vom Welterbe-Zentrum wahrgenommen, das 1992 eingerichtet wurde. Direktor des Welterbe-Zentrums ist zugleich Sekretär des Welterbe-Komitees.

Vorschlagsliste
Bevor ein Mitgliedsstaat seine potentiellen Welterbestätten nominiert, hat er der UNESCO eine Liste jener Natur-und Kulturgüter vorzulegen, die er für die Eintragung in die Welterbe-Liste in den kommenden Jahren vorzuschlagen gedenkt. Anmeldungen für die WeIterbeliste werden nur dann geprüft und entgegen genommen, wenn der Welterbe-Kandidat auch tatsächlich in der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr vorher namhaft gemacht wurde. In Österreich wird die Vorschlagsliste von dem für die Welterbe-Konvention zuständigen Kulturministerium erstellt.

Schutz und Verwaltung
Alle in die Welterbe-Liste eingetragenen Natur-und Kulturgüter müssen auch einen wirksamen Schutz auf nationaler Ebene genießen (z.B. Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz), damit ihre Erhaltung gewährleistet ist. Ein derartiger Schutz ist bei der Anmeldung für die Eintragung in die Welterbe-Liste nachzuweisen. Die Vertragsstaaten haben den Schutz durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört die Festlegung von Grenzen und erforderlichenfalls von Pufferzonen, die einen zusätzlichen Schutz für das Gut bilden.
Um den Schutz eines angemeldeten Natur-oder Kulturgutes für gegenwärtige und künftige Generationen sicherzustellen, sollte jedes Gut über einen angemessenen Managementplan sowie ein wirksames Verwaltungssystem mit Planung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung verfügen. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsstaaten alle sechs Jahre einen Zustandsbericht über ihre Welterbestätten der UNESCO vorlegen.

Das Prozedere des Aufnahmeverfahrens
Prinzipiell kann nur ein Vertragsstaat (also ein Land, das die Welterbe-Konvention ratifiziert hat) den Antrag auf Aufnahme eines Natur-oder Kulturgutes in die UNESCO-Welterbe-Liste stellen. Das bedeutet, dass die UNESCO von sich aus kein Natur-oder Kulturdenkmal zum Welterbe erklären kann. Auch Städte, Provinzen, Regionen bzw. Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen können von sich aus nicht tätig werden. Es bedarf immer der Nominierung des Vertragsstaates in Form seiner legitimierten Körperschaften.
Hat ein Vertragsstaat ein Natur-oder Kulturgut bereits auf der Vorschlagsliste namhaft gemacht, kann er die offizielle Nominierung einleiten. Dazu bedarf es einer umfangreichen, den Durchführungsrichtlinien der Welterbe-Konvention entsprechenden Dokumentation, die den Welterbe-Kandidaten auf das Genaueste beschreibt und dokumentiert. Diese Dokumentation ist dem Welterbe-Zentrum im Rahmen des terminlich genau festgelegten Anmeldeverfahrens vorzulegen. Das Sekretariat registriert die Anmeldung und prüft sie auf ihre Vollständigkeit.
Die beratenden Gremien beurteilen, ob das angemeldete Natur-bzw. Kulturgut von außergewöhnlichem universellem Wert ist, den Bedingungen der Unversehrtheit und/oder Echtheit entspricht und die Erfordernisse hinsichtlich seines Schutzes und seiner Verwaltung erfüllen. Die Beurteilung bezüglich Naturgüter erfolgt durch die IUCN, bezüglich Kulturgüter durch ICOMOS. Bei "Kulturlandschaften" bzw. gemischten Natur-und Kulturgütern nehmen beide Organisationen eine gemeinsame Beurteilung vor. Bei der Beurteilung geben IUCN und/oder ICOMOS eine entsprechende Empfehlung ab, aufgrund dieser das UNESCO-Welterbe-Komitee den Beschluss für die Aufnahme in die Welterbe-Liste fasst. Der Beschluss kann die Eintragung, eine Aufschiebung, eine Zurückweisung und die Nichteintragung zum Inhalt haben. Das Prozedere dauert in der Regel eineinhalb Jahre.

Das gefährdete Welterbe

Das Welterbe-Komitee kann ein Natur-oder Kulturgut in die Liste des gefährdeten Welterbes eintragen, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:

Außerdem müssen der oder die Faktoren, welche die Unversehrtheit des Gutes bedrohen, sich durch menschliches Handeln beseitigen lassen. Im Fall von Kulturgütern können sowohl natürliche Faktoren als auch durch Menschen hervorgerufene Faktoren eine Bedrohung sein, während im Fall von Naturgütern die meisten Gefahren von Menschen verursacht werden und nur sehr selten ein natürlicher Faktor (wie eine Epidemie) die Unversehrtheit des Gutes bedroht. In einigen Fällen können die Faktoren, welche die Unversehrtheit eines Gutes bedrohen, durch Verwaltungsmaßnahmen oder Gesetzgebungen, wie etwa die Streichung eines bedeutenden Öffentlichen Bauvorhabens oder die Verbesserung der Rechtsstellung, beseitigt werden.

Am weltweit öffentlichen Pranger
Sind Welterbestätten besonders in ihrem Fortbestand bedroht, werden sie auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Durch jährliche Überprüfungen wird der Erhaltungszustand dieser Güter kontrolliert und umfangreiche Maßnahmen zu deren Rettung vorgenommen. Einige Welterbestätten sind aber nicht wegen ihres schlechten Zustandes auf die Rote Liste geraten, sondern wegen umfangreicher baulicher Maßnahmen in deren Umfeld. In diesen Fällen hat die Rote Liste die Funktion eines weltweit öffentlichen Prangers. Das UNESCO-Welterbe-Komitee bzw. seine beratenden Organisationen IUCN und ICOMOS möchten damit dem jeweiligen betroffenen Staat zu verstehen geben, dass er alle Maßnahmen zur Unterbindung dieser Baumaßnahmen treffen sollte, da diese nicht im Einklang mit den Zielen der Welterbe-Konvention stünden. Die Eintragung in die Rote Liste ist eine Art Rute im Fenster vor der Aberkennung des Welterbe-Status.

Weltkulturerbe versus Hochhauskomplex
Der historischen Innenstadt von Wien wurde im Dezember 2001 von der UNESCO das Prädikat eines Weltkulturerbes zuerkannt. Wegen des Hochhausprojekts "Wien Mitte" drohte jedoch der Stadt die Aberkennung des Welterbe-Status. Erste Planungen für das Projekt "Wien Mitte" erfolgten Ende der 1980er Jahre. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen verzögerte sich jedoch die Projektrealisierung. In der Folge kam es zu Adaptierungen, die letztendlich einen Hochhauskomplex mit mehreren Türmen und einer maximalen Höhe von 97 Meter vorsahen. In der öffentlichen Auflage gaben 1999 viele Bürger zum Teil recht kontroverse Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf ab. Vor allem die lokale Bürgerinitiative Wien-Mitte manifestierte ihren Unmut und ihre Besorgnis dem Projekt gegenüber. Kritisiert wurden insbesondere die Höhe und die Anzahl der Hochhaustürme und deren städtebauliche Wirkung. Im Dezember 2001 gab das Welterbe-Komitee die Empfehlung ab, Höhe und Volumen des geplanten Hochhausprojektes derart zu überprüfen, dass das historische Stadtbild nicht beeinträchtigt wird. Im Juni 2002 forderte das Welterbe-Komitee Österreich auf, detaillierte Informationen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die vom Komitee bei der Aufnahme gemachten Empfehlungen berücksichtigt werden . Sollte Österreich dazu nicht in der Lage sein, würde das Komitee die Streichung aus dem Welterbe-Register einleiten. Aufgrund des zunehmenden Drucks seitens der UNESCO und ICOMOS einerseits sowie Teilen der Wiener Bevölkerung andererseits zog der Wiener Bürgermeister im Frühjahr 2003 die politische Notbremse und erteilte dem bereits rechtskräftig genehmigten Hochhauskomplex eine politische Absage. In der Folge wurde das Projekt Überarbeitet; es sieht nun eine weitaus geringere Kubatur bzw. Höhe vor.

Die Streichung aus der Welterbe-Liste
Hat eine Welterbestätte diejenigen Merkmale eingebüßt, die für ihre Aufnahme in die Welterbe-Liste bestimmend waren, oder wurden nicht rechtzeitig entsprechende Maßnahmen gegen eine anthropogene Bedrohung seitens des betroffenen Vertragsstaates getroffen, so kann das Welterbe-Komitee mit Zweidrittelmehrheit seiner anwesenden und abstimmenden Mitglieder eine Streichung des Gutes beschließen. Zuvor hat eine Anhörung des betreffenden Vertragsstaates zu erfolgen. 2007 wurde erstmals in der Geschichte der Welterbe-Konvention einem Gut der Welterbe-Status aberkannt -und zwar dem Wildschutzgebiet in der Wüste Omans. Der 1994 verliehene Welterbe-Titel wurde gestrichen, weil das arabische Land das Naturschutzgebiet um 90 Prozent zugunsten von Erdgas-und Erdölförderungsanlagen verkleinern will. In dem Schutzgebiet leben die vom Aussterben bedrohten Arabischen Oryx-Antilopen und weitere gefährdete Tierarten.

Der Autor

Dipl.-Ing. Christian Schuhböck, Landschaftsökologe, Gründer und Generalsekretär der "Alliance For Nature", Organisator von Naturschutz-, Nationalpark-und WeIterbeInitiativen, Initiator des "Weltkulturerbes Semmeringbahn®" und des "Welterbes Wachau®", Bereisung von rund 300 Welterbestätten (weltweit) , Autor und Photograph von Welterbe-Reportagen, Choreograph von (Welterbe)Events, Organisator und Reiseleiter von Welterbe-Reisen; Österreichischer Staatspreis für Umweltschutz, Landschaftsschutzpreis, Niederösterreichischer Umweltpreis, Europa Nostra Medal of Honour.

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